- Bezeichnung
- Werkszeugnis
- Inhalt
- Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
- Prüfung
- Nicht spezifisch
- Ausstellung
- Durch den Hersteller
- Hinweis
- Prüfbescheinigungen (EN 10204), müssen gleichzeitig mit dem Produkt bestellt werden! Nachträgliche Ausstellungen sind aus technischen Gründen nicht möglich!
Der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen. Die Werksbescheinigung "2.1" wird auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung ausgestellt.